Recht der Fahrzeugüberwachung

Prüferrecht

Rechtsanwalt Stache vertritt Sie in allen Angelegenheiten rund um die amtliche Fahrzeugüberwachung.

Sie sind Kfz-Prüfer und gegen Sie ist ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet worden, es drohen Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot? Ihre Anerkennung oder Betrauung wird hinterfragt?

Jeder Vorgang ist für den amtlichen Prüfer von besonderer Bedeutung, da er staatsentlastend tätig wird.

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens sind Sie als amtlicher Prüfer zunächst verpflichtet, die Aufsichtsbehörde oder die amtlich anerkannte Überwachungsorganisation über die Einleitung eines straf- bzw. bußgeldrechtlichen Verfahrens zu informieren.

Machen Sie jedoch keine weiteren Angaben gegenüber der Polizei oder anderen Strafverfolgungsbehörden.

Schalten Sie uns ein! Bei straf- oder bußgeldrechtlichen Verfahren beantragen wir bei der Ermittlungsbehörde sofort Akteneinsicht und bereiten eine speziell auf Ihre Interessen ausgerichtete Verteidigung vor.

Bei Problemen mit Ihrer Anerkennung oder Betrauung werden wir uns mit der Aufsichtsbehörde bzw. mit der amtlich anerkannten Überwachungsorganisation in Verbindung setzen und Ihre Rechte schützen.

Rechtsanwalt Torsten Stache bildet seit 10 Jahren amtlich anerkannte Sachverständige, Prüfer und Prüfingenieure aus und fort. Er hat das notwendige Fachwissen und die Erfahrung, um Sie in dieser speziellen Materie effektiv und zielgerichtet zu verteidigen und zu vertreten.

Weiterführende Hinweise erhalten Sie auf der Seite www.prüferrecht.de.