Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Kündigung: Werden Sie sofort aktiv!

Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Ansonsten können Sie die Kündigung grundsätzlich nicht mehr erfolgreich anfechten.
Nehmen Sie deshalb so schnell wie möglich Kontakt mit uns auf. Unabhängig davon sollten Sie auch gleich die Agentur für Arbeit kontaktieren.

Abmahnung: Wehren Sie sich erfolgreich!

Oft ist die Abmahnung nicht berechtigt, weil sie zu spät erfolgt, zu ungenau formuliert ist oder einfach nicht stimmt. Wir helfen Ihnen, die Abmahnung wirksam und nachhaltig aus der Personalakte zu entfernen.

Arbeits- und Dienstverträge: Agieren Sie rechtssicher!

Als Arbeitgeber können Sie sich bei der Vertragsgestaltung und -umsetzung durch eine kompetente rechtliche Betreuung viel Ärger und Kosten ersparen. Wir beraten Sie bei der Personalentwicklung, bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und vertreten Sie in damit verbundenen Rechtsprozessen.

Betriebs- und Personalrat: Verhandeln Sie wirkungsvoll und kompetent!

Für Personal- oder Betriebsräte sind wir zuverlässige Ansprechpartner rund um Tarifverträge, betriebsverfassungsrechtliche und personalvertretungsrechtliche Fragen sowie im Arbeitskampfrecht.